Ähnlich wie bei technischen Geräten wie Kühlschränken oder Autos müssen auch bei Gebäuden ab sofort Angaben zur Energieeffizienz gemacht werden.
Am 1. Mai 2014 sind neue gesetzliche Vorschriften zur Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Hieraus ergeben sich veränderte Regelungen zum Energieausweis mit Auswirkungen auf die Vermietung und den Verkauf Ihrer Immobilien:
- Jede Immobilienanzeige in kommerziellen Medien (z.B. Zeitung, Internet) muss künftig Pflichtangaben aus dem Energieausweis (z.B. den Energiekennwert etc.) enthalten.
- Bei jedem Verkauf bzw. bei jeder Vermietung muss dem Mieter oder Käufer der Energieausweis bereits bei der Besichtigung vorgelegt und nach Abschluss übergeben werden. Wer dies nicht sicherstellt, begeht nach der Energieeinsparverordnung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu € 15.000,- belegt werden kann. Zusätzlich drohen Abmahnungen.
Es gibt zwei Varianten der Ausweise. Den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Wir erstellen für Sie den Verbrauchsenergieausweis. Der Verbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre und allgemeinen Angaben zu Ihrem Wohngebäude.
Beim Bedarfsausweis würde ein zugelassener Gutachter vor Ort die Bausubstanz und die Heizungsanlage Ihres Gebäudes prüfen. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechnet er die Energiemenge, die für Heizung, Lüftung, Klimaanlage und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird.
Unsere Mitarbeiter sind staatlich geprüfte Gebäudeenergieberater und Mitglieder der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena).